2. Die Mediation

  • soll die Ziele beider Parteien aufdecken und gegeneinander stellen, so dass Schnittpunkte ersichtlich werden, die zu einer Einigung führen können
  • ist die Vermittlung zwischen beiden Parteien zur außergerichtlichen Einigung und Herstellung einer friedlichen Koexistenz oder eines friedlichen Zusammenlebens
  • ist die Herbeiführung einer kurzfristigen Einigung, mit der beide Parteien einverstanden sind
  • soll für beide Parteien faire Alternativen aufzeigen und die konkreten und emotionalen Konflikte lösen
  • ist die kostengünstige Alternative im Vergleich zu einem lang andauernden Rechtsstreit mit Anwälten und Gerichten
  • soll sich auf die erzielten Konfliktlösungen nachhaltig auswirken
  • soll eine gerichtliche Entscheidung vermeiden, wo sich oftmals eine der beiden Parteien benachteiligt fühlt
  • soll vermeiden, dass die Beziehung beider Parteien dauerhaft gestört wird
  • soll auf Vertraulichkeit beider Seiten beruhen (keine Öffentlichkeit)
  • wird von einigen Rechtsschutzversicherungen getragen (Kostenübernahme)