soll die Ziele beider Parteien aufdecken und gegeneinander stellen, so dass Schnittpunkte ersichtlich werden, die zu einer Einigung führen können
ist die Vermittlung zwischen beiden Parteien zur außergerichtlichen Einigung und Herstellung einer friedlichen Koexistenz oder eines friedlichen Zusammenlebens
ist die Herbeiführung einer kurzfristigen Einigung, mit der beide Parteien einverstanden sind
soll für beide Parteien faire Alternativen aufzeigen und die konkreten und emotionalen Konflikte lösen
ist die kostengünstige Alternative im Vergleich zu einem lang andauernden Rechtsstreit mit Anwälten und Gerichten
soll sich auf die erzielten Konfliktlösungen nachhaltig auswirken
soll eine gerichtliche Entscheidung vermeiden, wo sich oftmals eine der beiden Parteien benachteiligt fühlt
soll vermeiden, dass die Beziehung beider Parteien dauerhaft gestört wird
soll auf Vertraulichkeit beider Seiten beruhen (keine Öffentlichkeit)
wird von einigen Rechtsschutzversicherungen getragen (Kostenübernahme)