3. Mediationsablauf

    1. Der Mediator wird von einer oder beiden Parteien initiiert,
      d. h. der Mediator wird von einer oder gleich von beiden
      Parteien angesprochen, bei der Einigung in einer Streitsache
      vermittelnd tätig zu werden.

 

  • Der Mediator erläutert den Verfahrensweg und zeigt die
    Verhaltensregeln für beide Parteien auf.

 

 

  • Der Mediator prüft sodann, ob das Streitthema eine
    Mediation möglich macht.

 

 

  • Der Mediator bespricht erst dann mit beiden Seiten die
    Honorarbasis.

 

 

  • Der Mediator stellt durch intensive Interviews in
    Einzelgesprächen die Probleme beider Parteien fest und
    ermittelt die vorhandenen und möglichen Schnittmengen
    (Übereinstimmungen beider Parteien) und Problemfelder.

 

 

  • Es werden die weiteren Schnittmengen so lange
    gegeneinander abgewogen, bis Problemlösungen ersichtlich
    werden.

 

 

  • Die Problemlösungs-Entscheidungen werden auf diesem
    Weg durch beide Parteien selber herbeigeführt und sollen
    so zu einer für beide zufriedenstellenden und nachhaltigen
    Lösung des Streitfalls führen.

 

 

  • Beide Parteien müssen dabei ihren Gedanken des
    Beherrschens der Gegenseite aufgeben, Emotionales ist
    zu überwinden.

 

 

  • Das Ziel wird sein, dass beide Parteien von der
    anzustrebenden Zielsetzung profitieren.

 

 

  • Das Mediationsergebnis wird in Form einer vertraglichen
    Vereinbarung verfasst und hat letztendlich die gleiche
    Wirkung wie ein Gerichtsurteil. Nur wird sich auf diesem
    Weg niemand benachteiligt fühlen.­