- werden von einigen Rechtsschutzversicherungen getragen
- richten sich nach Aufwand und Art der Problemstellung
- werden mit beiden Parteien im ersten Gespräch abgestimmt und sind zu gleichen Hälften zu begleichen
- sind auf das Honorar des Mediators beschränkt, d.h. es fallen neben dem Honorar keine zusätzlichen Kosten an
- das erste Beratungsgespräch ist ohne Kostenberechnung