4. Kosten einer Mediation

  • werden von einigen Rechtsschutzversicherungen getragen
  • richten sich nach Aufwand und Art der Problemstellung
  • werden mit beiden Parteien im ersten Gespräch abgestimmt und sind zu gleichen Hälften zu begleichen
  • sind auf das Honorar des Mediators beschränkt, d.h. es fallen neben dem Honorar keine zusätzlichen Kosten an
  • das erste Beratungsgespräch ist ohne Kostenberechnung